Rechtliche Hindernisse bei der Stammzelltherapie in der EU

Stammzelltherapien sind zur Zeit in Europa rechtlich stark eingeschränkt. Eine Behandlung etwa mit Spenderstammzellen oder körpereigenen Stammzellen, die nicht unmittelbar nach Entnahme injiziert wurden, ist in der EU und in der Schweiz derzeit rechtlich nicht zulässig.

Daher müssen derartige Therapien im Ausland vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass Krankenhäuser fast überall auf der Welt nur „anerkannte“ Therapien durchführen dürfen. Stammzelltherapien gelten als „neuartig“ und „experimentell“.

Eine Stammzellbehandlung etwa einer Patientin mit fortgeschrittener Amyotropher Lateralsklerose (ALS) ist aus rechtlichen, medizinischen und ethischen Gründen nur in einem Schwerpunktkrankenhaus mit Rundumbetreuung auf der Intensivstation möglich. Wünschen solche Patienten/innen eine Stammzelltherapie, sind sie also Herausforderungen ausgesetzt. Denn der/die Patient/in muss in ein Land reisen, in dem diese Therapie an sich zulässig ist und dort ein Krankenhaus finden, wo es möglich ist.

Diese genannten rechtlichen Einschränkungen dienen vorgeblich der „Patientensicherheit“, tatsächlich wurden sie uns aber – wie andere Normen und Einschränkungen in der EU – durch Lobbyisten der einschlägigen Industrie eingebrockt. Diese wünschte sich ein Monopol für in Planung befindliche (patentgeschützte) Stammzellmedikamente. Es geht also mehr um finanzielle Interessen als um Patientensicherheit.

Was sagen Ärzte/innen und betroffene Patienten/innen dazu?

Ihr DDr. Heinrich

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