Sollte eigentlich eine rhetorische Frage sein! Wenn Sie krank sind, sollten Sie natürlich Ihre eigenen Stammzellen zur Behandlung nutzen dürfen!
Tatsächlich aber sind Stammzelltherapien zur Zeit in Europa rechtlich stark eingeschränkt. Eine Behandlung etwa mit Spenderstammzellen oder körpereigenen Stammzellen, die nicht unmittelbar nach Entnahme injiziert, sondern z.B. eingefroren werden, ist in der EU und in der Schweiz derzeit rechtlich nicht zulässig.
Sie dürfen also Ihre eigenen Zellen nicht uneingeschränkt zur Behandlung von Krankheiten verwenden! Vorgeblich aus Gründen der „Patientensicherheit“.
Was möglich ist, ist, Ihre Stammzellen unmittelbar nach der Entnahme zur Behandlung zu verwenden. Hat den Vorteil, dass sie so am frischesten sind.
Wir arbeiten mit frischen Stammzellen aus Ihrem Eigenfett und setzen sie bei einer ganzen Reihe von Erkrankungen ein: Herzerkrankungen, Diabetes, Gelenkserkrankungen, Nervenleiden, endokrinologischen Erkrankungen und vielen andere degenerative Prozesse.
Ihr DDr. Heinrich