Dürfen Sie Ihre eigenen Stammzellen uneingeschränkt nutzen? (Teil 3)

Eine Stammzellbehandlung etwa eines/r Patienten/in mit fortgeschrittener Amyotropher Lateralsklerose (ALS) ist aus rechtlichen, medizinischen und ethischen Gründen nur in einem Schwerpunktkrankenhaus mit Rundumbetreuung auf der Intensivstation möglich. Wünschen solche Patienten/innen eine Stammzelltherapie, sind sie also Herausforderungen ausgesetzt. Denn der/die Patient/in muss in ein Land reisen, in dem diese Therapie an sich zulässig ist und dort ein Krankenhaus finden, wo es möglich ist.

Diese genannten rechtlichen Einschränkungen dienen vorgeblich der „Patientensicherheit“, tatsächlich wurden sie uns aber – wie andere Normen und Einschränkungen in der EU (Glühbirnen, Staubsauger etc.) – durch Lobbyisten der einschlägigen Industrie eingebrockt. Diese wünschte sich ein Monopol für in Planung befindliche (patentgeschützte) Stammzellmedikamente. Es geht also mehr um finanzielle Interessen als um die Sicherheit von Patienten/innen.

Was sagen Ärzte/innen und betroffene Patienten/innen dazu? Was sagen Sie dazu? Schreiben Sie mir Ihre Meinung!

Ihr DDr. Heinrich

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