Ein Patient fragt zu Therapien mit Stammzellen:
Ich habe der Presse entnommen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nicht alle theoretisch möglichen Formen der Stammzellenbehandlung erlaubt bzw. zulässig sind, stimmt dies?
Ja, diese Information ist korrekt. Erlaubt sind in der EU – und damit in Deutschland – zurzeit nur Behandlungen, bei denen die Stammzellen aus dem Körper des/der Patienten/in isoliert und unmittelbar darauf wieder demselben/derselben Patienten/in verabreicht werden, z.B. durch lokale Injektion in betroffene Gewebe und Organe oder systemisch mittels Infusion.
In unserer Ordination bieten wir ausschließlich diese zulässigen Formen der Stammzellentherapie zur Behandlung von Gelenkserkrankungen, von Erkrankungen der Organe, von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei bestimmten Nervenleiden und zur Regeneration von Gewebe, Haut und Haar an. Die für die Therapie benötigten Stammzellen werden aus einer kleinen Menge Körperfett des/der Patienten/in gewonnen. Diese Behandlungen erfolgen ambulant in örtlicher Betäubung.
Bei anderen Arten der Therapie gibt es rechtliche Hindernisse in der EU. Dazu zählen unter anderem Behandlungen mit Stammzellen von Spendern bzw. mit embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) sowie die Veränderung von körpereigenen Zellen bzw. Stammzellen durch Reprogrammierung, z.B. induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen), oder künstliche Vermehrung. Diese Therapien dürfen nur außerhalb der EU in manchen Ländern durchgeführt werden.
Ihr DDr. Heinrich